Feuerversicherung: Keine spontane Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers

Der Versicherungsnehmer muss nicht spontan gefahrerhebliche Umstände anzeigen. Es besteht vielmehr eine Frageobliegenheit der Feuerversicherung. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 3. November 2011, Az. 20 U 38/10, festgestellt, dass Versicherungsnehmer nicht spontan gefahrerhebliche Umstände anzeigen müssen. Vielmehr besteht eine Frageobliegenheit der Feuerversicherung. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., […]

Feuerversicherung: Frageobliegenheit des Versicherers

Der Versicherungsnehmer muss nicht spontan gefahrerhebliche Umstände anzeigen. Es besteht vielmehr eine Frageobliegenheit der Feuerversicherung. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 3. November 2011, Az. 20 U 38/10, festgestellt, dass Versicherungsnehmer nicht spontan gefahrerhebliche Umstände anzeigen müssen. Vielmehr besteht eine Frageobliegenheit der Feuerversicherung. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., […]