Der Versicherungsnehmer muss nicht spontan gefahrerhebliche Umstände anzeigen. Es besteht vielmehr eine Frageobliegenheit der Feuerversicherung. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 3. November 2011, Az. 20 U 38/10, festgestellt, dass Versicherungsnehmer nicht spontan gefahrerhebliche...
Der Versicherungsnehmer muss nicht spontan gefahrerhebliche Umstände anzeigen. Es besteht vielmehr eine Frageobliegenheit der Feuerversicherung. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 3. November 2011, Az. 20 U 38/10, festgestellt, dass Versicherungsnehmer nicht spontan gefahrerhebliche...
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