Leistungspflicht der Auslandskrankenversicherung bei Tod des Versicherten

Die Auslandskrankenversicherung ist auch dann leistungspflichtig, wenn der Versicherte auf der Reise verstirbt und ihm zuvor bekannt war, dass ein Versterben jederzeit möglich ist. Das Amtsgericht München hat mit Datum vom 16. November 2011, Az. 223 C 14791/06, festgestellt, dass die Auslandskrankenversicherung auch dann leistungspflichtig ist, wenn der Versicherte auf der Reise verstirbt und ihm […]