Die Beweislast dafür, dass der Versicherungsfall vorsätzlich gerade von dem Versicherungsnehmer herbeigeführt wurde, liegt bei der Versicherung. Das Landgericht Lübeck hat mit Datum vom 21. Dezember 2012, Az. 4 O 286/10, festgestellt, dass die Beweislast...
Die Beweislast dafür, dass eine vorsätzliche Brandstiftung gerade von dem Versicherungsnehmer verübt wurde, liegt bei der Gebäudeversicherung. Das Landgericht Lübeck hat mit Datum vom 21. Dezember 2012, Az. 4 O 286/10, festgestellt, dass die Beweislast...
Die Beweislast dafür, dass eine vorsätzliche Brandstiftung gerade von dem Versicherungsnehmer verübt wurde, liegt bei der Feuerversicherung. Das Landgericht Lübeck hat mit Datum vom 21. Dezember 2012, Az. 4 O 286/10, festgestellt, dass die Beweislast...
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