Kostenübernahme der Reiserücktrittsversicherung auch bei bereits bestehender Impfunverträglichkeit

Die Reiserücktrittsversicherung hat die Kosten eines Reiserücktritts wegen Impfunverträglichkeit auch dann zu übernehmen, wenn diese bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages bestand. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 16. Mai 2013, Az. 12 U 184/12, festgestellt, dass die Reiserücktrittsversicherung die Kosten eines Reiserücktritts wegen Impfunverträglichkeit auch dann zu übernehmen hat, wenn diese bereits vor Abschluss […]