OLG Düsseldorf: Beweislast für arglistige Täuschung liegt bei der Lebensversicherung

Die Lebensversicherung muss darlegen und beweisen, dass der Versicherungsnehmer sie arglistig täuschen wollte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Datum vom 23. September 2014, Az. 4 U 41/13, festgestellt, dass die Lebensversicherung darlegen und beweisen muss, dass der Versicherungsnehmer sie arglistig täuschen wollte und sie daher leistungsfrei ist. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der […]