Leitungswasserversicherung: Versicherungsschutz trotz vorvertraglicher Schadensursache

Versicherungsschutz aus der Leitungswasserversicherung besteht auch, wenn die Ursachen für die Schäden schon vor Vertragsbeginn gesetzt wurden. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Datum vom 19. Februar 2015, Az. 16 U 99/14, festgestellt, dass Versicherungsschutz auch dann besteht, wenn die Schadensursache bereits vor Vertragsbeginn gesetzt worden sind. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei […]