Leitungswasserversicherung: Versicherungsschutz trotz vorvertraglicher Schadensursache

Versicherungsschutz aus der Leitungswasserversicherung besteht auch, wenn die Ursachen für die Schäden schon vor Vertragsbeginn gesetzt wurden.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Datum vom 19. Februar 2015, Az. 16 U 99/14, festgestellt, dass Versicherungsschutz auch dann besteht, wenn die Schadensursache bereits vor Vertragsbeginn gesetzt worden sind. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Gebäudeversicherung Leistungen aus der Leitungswasserversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Schaden bereits vorvertraglich entstanden sei. Das Landgericht gab dem Versicherer Recht und wies die Klage ab.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied nun, dass nicht die Ursache der entstandenen Schäden entscheidend sei. Relevant sei vielmehr, dass der Versicherer für alle Schäden haften müsse, die innerhalb der Vertragslaufzeit erkennbar werden, auch wenn die nicht erkennbaren Schadensursachen schon vor Vertragsbeginn gesetzt wurden. Denn die Versicherungsbedingungen seien aus Versicherungsnehmersicht zu  deuten und somit dahingehend zu verstehen, dass es auf die Erkennbarkeit der Schäden ankomme. Das Oberlandesgericht verurteilte daher die Versicherung zur Zahlung der versicherten Leistungen.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass Gerichte die Versicherungsbedingungen nicht aus Sicht des Versicherers auslegen. Vielmehr erfolgt nach der Rechsprechung die Auslegung aus Sicht eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers. Dies führt in der Regel zu einer versicherungsnehmerfreundlichen Auslegung. Vorliegend konnte der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen dahingehend verstehen, dass es ausreichend sei, wenn Mitursächlichkeit des Sturm für die Schäden besteht.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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