Die Private Krankenversicherung kann nicht wegen einer Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen bei chronischer Krankheit zurücktreten, wenn nur eine Verdachtsdiagnose bestand. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 2. März 2015, Az. 9 U 14/14, festgestellt, dass...
Die Private Krankenversicherung kann nicht wegen einer Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen bei chronischer Krankheit zurücktreten, wenn nur eine Verdachtsdiagnose bestand. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 2. März 2015, Az. 9 U 14/14, festgestellt, dass...
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