OLG Hamm: Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen

Die private Krankenversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn ihr nicht der Nachweis gelingt, dass der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt hat. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 6. Mai 2015, Az. 20 U 141/14, festgestellt, dass die private Krankenversicherung trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom […]