Der Versicherungsnehmer verletzt bei der KFZ-Kaskoversicherung keine Aufklärungsobliegenheit, wenn er unzutreffende Angaben vollständig berichtigt. Das Oberlandesgericht Köln hat mit Datum vom 28. Juni 2016, Az. 9 U 4/16, festgestellt, dass eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei...
Rechtsanwälte Partnerschaft
Fachkanzlei für Versicherungsrecht