Krankenversicherung: Versicherungsschutz bei künstlicher Befruchtung auch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht bei einer künstlichen Befruchtung auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 11. November 2016, Az. 20 U 119/16, festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung bei einer künstlichen Befruchtung auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft besteht. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei […]