OLG Karlsruhe: Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung auch bei bloßer Verschlimmerung von Vorschäden durch Unfall!

Auch bei einer bloßen Verschlimmerung von Vorschäden durch einen Unfall besteht Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 30. Dezember 2016, Az. 12 U 97/16, festgestellt, dass Vorschäden nicht zum Wegfall des Versicherungsschutzes in der privaten Unfallversicherung führen. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der […]