OLG Karlsruhe: Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung auch bei bloßer Verschlimmerung von Vorschäden durch Unfall!

Auch bei einer bloßen Verschlimmerung von Vorschäden durch einen Unfall besteht Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 30. Dezember 2016, Az. 12 U 97/16, festgestellt, dass Vorschäden nicht zum Wegfall des Versicherungsschutzes in der privaten Unfallversicherung führen. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Unfallversicherung Leistungen aus der Unfallversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies damit, dass der Unfall nicht kausal für die Gesundheitsschädigung gewesen sei. Vielmehr sei eine bestehende Gesundheitsbeeinträchtigung durch den Unfall lediglich aktiviert worden. Nachdem das Landgericht der Klage teilweise stattgegeben hatte, legten hiergegen beide Parteien Berufung ein.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellt nun fest, dass zwar der Versicherte den Nachweis unfallbedingter Invalidität erbringen müsse. Allerdings greife hierbei die Beweiserleichterung des § 287 ZPO. Wenn daher Beeinträchtigungen erstmals nach einem Unfall aufträten, spräche eine Vermutung für eine Kausalität des Unfallereignisses. Somit bestehe auch dann Versicherungsschutz für die private Unfallversicherung, wenn Unfallfolgen durch eine bereits vor dem Unfall vorhandene gesundheitliche Disposition verschlimmert werden.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Oberlandesgericht hat es abgelehnt, den Versicherungsschutz unter Verweis auf Vorschäden abzulehnen. Es hat sich damit der Rechtsprechung des OLG Stuttgart angeschlossen. Besonders interessant ist auch, dass das Oberlandesgericht nun die Rechtsprechung des Bundesgerichshofs übernommen hat, der nun ebenfalls von einer großzügig zu bemessenden Kausalität von Unfallereignis und Verletzung ausgeht. Dies ist eine deutliche Besserstellung der Versicherten.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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