Die Versicherungskammer Bayern hat bei einem Versicherungsnehmer nach dem Tod dessen Sohns die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme für den Todesfall aus einer Unfallversicherung abgelehnt. Der Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte...
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Fachkanzlei für Versicherungsrecht