„Albtraum-Fall“: Basler Lebensversicherungs-AG zahlt hohe Abfindung

Die Basler Lebensversicherungs-AG hat einem Versicherungsnehmer nach Einschaltung von L & P Rechtsanwälte eine hohe Abfindung bezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen Nichtangabe von Albträumen durch den Mandanten angefochten hatte. Ein Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2016 eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeits-Zusatzschutz bei der Basler Lebensversicherungs-AG abgeschlossen. Im März […]