Die Basler Lebensversicherungs-AG hat einem Versicherungsnehmer nach Einschaltung von L & P Rechtsanwälte eine hohe Abfindung bezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen Nichtangabe von Albträumen durch den Mandanten angefochten hatte.
Ein Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2016 eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeits-Zusatzschutz bei der Basler Lebensversicherungs-AG abgeschlossen. Im März 2017 stellte unser Mandant Antrag auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit.
Die Basler Lebensversicherungs-AG holte daraufhin ärztliche Atteste ein und erhielt hierbei die Information, dass unser Mandant vor Abschluss des Versicherungsvertrags gegenüber seinen behandelnden Ärzten von unangenehmen Träumen berichtet hatte. Dies nahm die Basler Lebensversicherungs-AG zum Anlass, den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
„Für uns stellt dieses Vorgehen einen besonders krassen Fall dar, in dem versucht wurde, sich der Leistungspflicht zu entziehen,“ erklärt Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Nach unserer Auffassung können Albträume doch nicht Beschwerden oder Krankheiten darstellen. Würde man dies annehmen, würde nahezu jeder Mensch eine psychische Störung aufweisen.“
Nachdem die Basler Lebensversicherungs-AG zu Beginn noch an ihrer Rechtsauffassung festhielt, konnte schließlich eine Einigung gefunden werden, die eine hohe Abfindung im mittleren fünfstelligen Bereich beinhaltete. „Unser Mandant ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden und freut sich, dass er nun doch ohne aufwändigen Rechtstreit Zahlungen erhält,“ zieht Rechtsanwältin Pratsch ein positives Resümee. Das Ziel von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälten, für ihre Mandanten bereits außergerichtlich mit den Versicherungen eine Lösung zu finden, ist in diesem Verfahren erneut aufgegangen.