OLG Hamm bejaht Leistungspflicht der Gebäudeversicherung auch bei fehlender unmittelbarer Sturmeinwirkung
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 25.09.2017 die Leistungspflicht einer Gebäudeversicherung auch für den Fall bejaht, dass aufgrund eines Sturms Gegenstände auch erst Tage nach dem Sturm auf das Gebäude fallen. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 25.09.2017, Az. 6 U 191/15 klargestellt, dass für die Eintrittspflicht der Sturmversicherung bereits eine Mitursächlichkeit des […]