OLG Jena: Ärztliche Invaliditätsfeststellung auch bei Nichtangabe von Unfall und Unfallhergang fristwahrend

, 09.02.2018 – Christian Luber Eine ärztliche Invaliditätsfeststellung ist auch bei Nichtangabe von Unfall und Unfallhergang fristwahrend. Das Oberlandesgericht Jena hat mit Urteil vom 31. August 2017, Az. 4 U 820/15, festgestellt, dass dem Versicherer die Einrede der Fristversäumnis der Vorlage der ärztlichen Invaliditätsfeststellung verwehrt ist, selbst, wenn das Attest weder den Unfallhergang bezeichnet noch das Ereignis […]