Die Beweislast für die vorsätzliche Schadensherbeiführung in der Haftpflichtversicherung liegt beim Versicherer. Dies betrifft auch den Vorsatzausschluss bei einem erweiterten Suizid. Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 03.05.2018 (9 U 126/17), festgestellt, dass die...
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