OLG Köln: Beweislast des Versicherers für vorsätzliche Schadensherbeiführung

Die Beweislast für die vorsätzliche Schadensherbeiführung in der Haftpflichtversicherung liegt beim Versicherer. Dies betrifft auch den Vorsatzausschluss bei einem erweiterten Suizid. Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 03.05.2018 (9 U 126/17), festgestellt, dass die Beweislast für die vorsätzliche Schadensherbeiführung in der Haftpflichtversicherung beim Versicherer liegt. Dies betrifft auch den Vorsatzausschluss bei einem erweiterten Suizid. […]