OLG Dresden: Keine übersteigerten Anforderungen an die Darlegung des Berufsbilds

An die Darlegung des Berufsbilds dürfen nach einem Urteil des OLG Dresden keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden. Vielmehr genügt eine nachvollziehbare Darstellung in Schlagworten oder Stichworten. Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 09.10.2018, Az. 4 U 448/18, erneut festgestellt, dass bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung keine übersteigerten Anforderungen an die Darlegung […]