München, 15.04.2019 – Aylin Kempf Abhängig von den Versicherungsbedingungen (AKB) verletzt der Versicherungsnehmer trotz Entfernens vom Unfallort nicht zwingend eine Aufklärungsobliegenheit in der KFZ-Kaskoversicherung, wenn er weder die Polizei ruft noch die Versicherung zeitnah über den Unfall...
Rechtsanwälte Partnerschaft
Fachkanzlei für Versicherungsrecht