OLG Dresden: Keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der KFZ-Kaskoversicherung trotz Entfernens vom Unfallort

München, 15.04.2019 – Aylin Kempf Abhängig von den Versicherungsbedingungen (AKB) verletzt der Versicherungsnehmer trotz Entfernens vom Unfallort nicht zwingend eine Aufklärungsobliegenheit in der KFZ-Kaskoversicherung, wenn er weder die Polizei ruft noch die Versicherung zeitnah über den Unfall informiert. Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 27. November 2018, Az. 4 U 447/18, entschieden, dass der Versicherungsnehmer trotz […]