OLG Stuttgart: Kostenerstattung für refraktiven Linsenaustausch auch bei nur geringer Fehlsichtigkeit

Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht für den refraktiven Linsenaustausch auch bei nur geringer Fehlsichtigkeit. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 28.03.2019 (Az. 7 U 146/18) festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung für den refraktiven Linsenaustausch auch bei nur geringer Fehlsichtigkeit besteht. Hierauf weist Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L […]