LG Frankfurt: Frühgeburt als in der Reiseversicherung versicherte unerwartet schwere Erkrankung

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 16.11.20118, Az. 2-08 O 41/18, festgestellt, dass eine Reiseversicherung die Kosten für einen Reiseabbruch auch bei einer Frühgeburt während der Reise übernehmen muss. Hierauf weist Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht […]