Heidelberger Lebensversicherung verweigert blindem Versicherungsnehmer Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Heidelberger Lebensversicherung hat einem nahezu vollständig blinden Angestellten Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Begründung verweigert, dass er trotz seiner Erkrankung weiterhin berufsfähig sei. Ein Angestellter eines Großkonzerns leidet an einer Augenerkrankung, die im Laufe der Zeit zu einer Verschlechterung des Sehvermögens bis zur Erblindung führt. Gleichwohl nahm ihn die Heidelberger Lebensversicherung als Versicherten […]