Die Heidelberger Lebensversicherung hat einem nahezu vollständig blinden Angestellten Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Begründung verweigert, dass er trotz seiner Erkrankung weiterhin berufsfähig sei.
Ein Angestellter eines Großkonzerns leidet an einer Augenerkrankung, die im Laufe der Zeit zu einer Verschlechterung des Sehvermögens bis zur Erblindung führt. Gleichwohl nahm ihn die Heidelberger Lebensversicherung als Versicherten in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Nachdem sich in den letzten Jahren die Erkrankungen leider auch tatsächlich verschlechterte und er nun nahezu vollständig erblindet ist, beantragte er Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Heidelberger Lebensversicherung lehnte diese allerdings nun ab und begründete dies damit, dass keine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit vorliege. Denn die Versicherung erkennt zwar an, dass ihr Versicherungsnehmer vollständig erblindet sei, er könne ja aber noch an Besprechungen und Konferenzen zu 50% teilnehmen sowie Präsentationen erstellen.
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin an die Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft und bat um Unterstützung bei dem Vorgehen gegen die Versicherung. „Wir erachten die Ablehnung der Versicherung für völlig unbegründet. Eine solche fehlerhafte Bearbeitung eines Leistungsfalls haben wir schon seit mehreren Jahren nicht mehr gesehen“, so Rechtsanwältin Aylin Kempf, Fachanwältin für Versicherungsrecht. „Denn es ist zwar zutreffend, dass unser Mandant noch Tätigkeiten verrichten kann, allerdings ist er hierbei in erheblichem Maße auf den Goodwill seines Arbeitgebers und die Unterstützung seiner Kollegen angewiesen. Andere Tätigkeiten, insbesondere Reisetätigkeiten, die unabdingbar zu seiner Berufstätigkeit dazu gehören, kann er gar nicht mehr ausüben.“ Rechtsanwältin Kempf ist daher sehr zuversichtlich, dass die Heidelberger Lebensversicherung noch außergerichtlich von ihrem Irrtum überzeugt werden kann und diese den Leistungsfall anerkennt.
Die Fachanwältin für Versicherungsrecht empfiehlt daher Versicherungsnehmern, die ebenfalls Probleme mit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung haben, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.