Landgericht Augsburg: 3/4-Vergleich mit DKV Krankentagegeld-Versicherung

Die DKV Krankentagegeldversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vor dem Landgericht Augsburg einen Vergleich geschlossen, der einem Obsiegen von drei Vierteln zugunsten der Versicherungsnehmerin entspricht. Unsere Mandantin hatte seit vielen Jahren eine private Krankenversicherung. Diese beinhaltete eine Krankentagegeldversicherung. Ende 2017 erkrankte unsere Mandantin an einer depressiven Episode. Die DKV […]