Ombudsverfahren: 50 % Vergleich mit LVM Reiserücktrittsversicherung

Ein Versicherungsnehmer einer Reiserücktrittsversicherung hat in einem von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft geführten Verfahren einen 50 % Vergleich mit der LVM Versicherung geschlossen.

Der Versicherungsnehmer schloss eine Reiserücktrittsversicherung mit der LVM Versicherung ab. Für Juni 2022 buchte er für sich und seine Lebensgefährtin eine Reise nach London. Der Flug wurde jedoch am Abflugtag 10 Minuten vor Abflug von der Airline annulliert. Eine Umbuchung war nicht möglich. Die Flugkosten wurden dem Versicherungsnehmer bereits von der Airline erstattet, die Hotelkosten wurden mangels Stornierungsmöglichkeit nicht erstattet.
Der Versicherungsnehmer machte die verbliebenen Stornokosten bei seiner Reiserücktrittsversicherung, der LVM Versicherung, geltend.