Ein Versicherungsnehmer einer Reiserücktrittsversicherung hat in einem von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft geführten Verfahren einen 50 % Vergleich mit der LVM Versicherung geschlossen.
Der Versicherungsnehmer schloss eine Reiserücktrittsversicherung mit der LVM Versicherung ab. Für Juni 2022 buchte er für sich und seine Lebensgefährtin eine Reise nach London. Der Flug wurde jedoch am Abflugtag 10 Minuten vor Abflug von der Airline annulliert. Eine Umbuchung war nicht möglich. Die Flugkosten wurden dem Versicherungsnehmer bereits von der Airline erstattet, die Hotelkosten wurden mangels Stornierungsmöglichkeit nicht erstattet.
Der Versicherungsnehmer machte die verbliebenen Stornokosten bei seiner Reiserücktrittsversicherung, der LVM Versicherung, geltend.
Ablehnung durch die Reiserücktrittsversicherung
Die Versicherung lehnte die Kostenübernahme allerdings mit der Begründung ab, dass vorgeblich kein versichertes Ereignis vorliege. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.
Einleitung des Ombudsverfahrens durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Ombudsverfahren eingeleitet. Hierin legte die Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft noch einmal ausführlich den Anspruch dar.
50 % Vergleich mit Reiserücktrittsversicherung LVM
Die Parteien einigten sich schließlich auf einen Vergleich, der eine Zahlung in Höhe von 50 % der Forderung vorsah. „Gut drei Monate, nachdem uns der Versicherungsnehmer kontaktierte, war das Verfahren auch schon wieder erfolgreich beendet. Wir freuen uns für unseren Mandanten, dass insbesondere das aufwendige Klageverfahren vermieden werden konnte. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass es sich lohnen kann, wenn Versicherungsnehmer Leistungsablehnungen nicht einfach hinnehmen, sondern von Fachanwälten prüfen lassen,“ freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf. „Der Versicherungsnehmer war sehr zufrieden, dass schnell eine gute Lösung gefunden wurde und er daher das Ärgernis mit der LVM Reiseversicherung abschließen konnte“.