50 % Vergleich mit LVM Reiserücktrittsversicherung

Ein Versicherungsnehmer einer Reiserücktrittsversicherung hat in einem von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft geführten Verfahren einen 50 % Vergleich mit der LVM Versicherung geschlossen.

Der Versicherungsnehmer schloss eine Reiserücktrittsversicherung mit der LVM Versicherung ab. Für Juni 2022 buchte er für sich und seine Lebensgefährtin eine Reise nach London. Der Flug wurde jedoch am Abflugtag 10 Minuten vor Abflug von der Airline annulliert. Eine Umbuchung war nicht möglich. Die Flugkosten wurden dem Versicherungsnehmer bereits von der Airline erstattet, die Hotelkosten wurden mangels Stornierungsmöglichkeit nicht erstattet.

Der Versicherungsnehmer machte die verbliebenen Stornokosten bei seiner Reiserücktrittsversicherung, der LVM Versicherung, geltend.

Ablehnung durch die Reiserücktrittsversicherung

Die Versicherung lehnte die Kostenübernahme allerdings mit der Begründung ab, dass vorgeblich kein versichertes Ereignis vorliege. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.

Sie schrieb daher die Gegenseite an und begründete noch einmal ausführlich den Anspruch dar.

50 % Vergleich mit Reiserücktrittsversicherung LVM

Die Parteien einigten sich schließlich auf einen Vergleich, der eine Zahlung in Höhe von 50 % der Forderung vorsah. „Gut drei Monate, nachdem uns der Versicherungsnehmer kontaktierte, war das Verfahren auch schon wieder erfolgreich beendet. Wir freuen uns für unseren Mandanten, dass insbesondere das aufwendige Klageverfahren vermieden werden konnte. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass es sich lohnen kann, wenn Versicherungsnehmer Leistungsablehnungen nicht einfach hinnehmen, sondern von Fachanwälten prüfen lassen,“ freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf. „Der Versicherungsnehmer war sehr zufrieden, dass schnell eine gute Lösung gefunden wurde und er daher das Ärgernis mit der LVM Reiseversicherung abschließen konnte“.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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