Ihre Spezialisten für Berufsunfähigkeit

Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung!

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wirft Ihnen eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor?

Sie sind berufsunfähig geworden. Ihre BU-Versicherung wirft Ihnen vor, die vorvertragliche Anzeigeobliegenheit verletzt zu haben. Was nun?

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wirft Ihnen vor, bei Vertragsabschluss wichtige Informationen verschwiegen zu haben? Das ist eine häufige Strategie von Versicherungen, um die Zahlung von Leistungen zu verweigern. Doch nicht jede Ablehnung ist rechtlich haltbar.

Wir sind darauf spezialisiert, Fälle wie Ihren zu prüfen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um zu klären, ob die Argumente Ihrer Versicherung Bestand haben und welche Ansprüche Sie trotzdem durchsetzen können.

Erfahrungen & Bewertungen zu L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Lächelnde Frau in einem beleuchteten Raum.

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Porträt eines Mannes mit Brille und Bart.

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fach- und Spezialkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Typische Vorwürfe bei der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit

Die Argumente der Versicherungen

Versicherungen suchen oft nach Gründen, um Leistungen bei Berufsunfähigkeit zu verweigern – und der Vorwurf einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gehört zu den häufigsten Ablehnungsgründen. Versicherungen stützen ihre Ablehnung oft auf folgende Argumente:

Versicherung zahlt nicht

Nicht jede Ablehnung durch die Versicherung ist rechtens. Versicherer müssen nachweisen, dass eine Anzeigepflichtverletzung vorliegt und dass diese entscheidend für den Leistungsfall ist. Zudem sind sie verpflichtet, Sie bei Vertragsabschluss klar über die Folgen einer solchen Verletzung zu belehren – fehlt diese Belehrung, stärkt das Ihre Position. Selbst bei einfachen Fehlern bleibt Ihre Anspruchsgrundlage oft bestehen, da eine automatische Leistungsverweigerung nicht zulässig ist.

3 Schritte: So setzen wir uns für Ihre Berufsunfähigkeitsrente ein

Eine Ablehnung aufgrund angeblicher Anzeigepflichtverletzungen ist nicht das Ende. Mit unserer Hilfe können Sie Ihre Rechte wahren und möglicherweise die Leistung doch noch erhalten. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage gegen die Ablehnung zu prüfen.

  • 1

    Kostenfrei Kontakt aufnehmen

    Senden Sie uns das Ablehnungsschreiben Ihrer Versicherung zu. Wir prüfen unverbindlich, ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind.

  • 2

    Prüfung des Sachverhalts

    Unsere Fachanwälte überprüfen, ob alle formalen Voraussetzungen, wie die ordnungsgemäße Belehrung, erfüllt wurden und ob die Vorwürfe rechtlich Bestand haben.

  • 3

    Nächste Schritte besprechen

    Je nach Ergebnis besprechen wir die nächsten Schritte – von einem Einspruch gegen die Ablehnung bis hin zur Klage. Auch die Frage der Kosten und Unterstützung durch eine Rechtsschutzversicherung klären wir mit Ihnen.

Vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Erstberatung!

Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. An den weiteren Orten sind wir zwar nicht mit einem Büro vertreten, wir vertreten Sie aber an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland und sind unter den folgenden regionalen Servicenummern erreichbar.

München (Kanzleisitz)
Tel: 089 999 533 450

Hamburg
Tel: 040 356 763 58

Coburg
Tel: 09561 74 649 90

Stuttgart
Tel: 0711 953 384 00

Berlin
Tel: 030 221 869 95

Hannover
Tel: 0511 809 046 01

Frankfurt am Main
Tel: 069 900 199 03

Wir sind für Sie da

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Schreiben Sie uns.

V.H.:
„Ich bin sehr zufrieden mit der fachkundigen Beratung durch Frau Kempf, die zur Durchsetzung der Ansprüche geführt hat. Insbesondere die freundliche Kommunikation, die Beantwortung jeglicher Fragen und die stete Erreichbarkeit sind hervorzuheben. Die Entscheidung, den Weg des komplexen Leistungsantrags von Beginn an mit versierter Unterstützung durch Fr. Kempf anzugehen, hat sich als genau richtig erwiesen!"
C.R.:
„Rechtsanwalt Luber ist ein Top Jurist, der vor allem durch seine sehr guten kommunikativen Fähigkeiten und Kompetenzen, sowie überdurchschnittlich guten und vor allem juristischen Leistung, anhand der Beilegung dieses Rechtsstreits, erneut seine hohe Erfolgsquote bestätigt hat. Die Rechtsanwaltskanzlei L&P ist Vertrauensvoll, Persönlich, Erfahren und Exzellent !!! Vielen Dank Kanzlei L&P und vor allem ganz besonderen Dank an Rechtsanwalt Christian Luber."
S.S:
„Frau Kempf hat sich mit Engagement und Fachwissen positiv für meinen Fall eingesetzt. Ihr Schreibstil ist beeindruckend und wirkungsvoll. Herzlichen Dank."
A.B.:
Herr Luber ist ein sehr kompetenter, sehr effizienter, sehr freundlicher und sehr schnell agierender Rechtsanwalt. Seine Kompetenz und Effizienz sind besonders ausgeprägt. Ich kann Herrn Luber uneingeschränkt empfehlen. Bis jetzt, der beste Anwalt, den ich in Anspruch nehmen musste. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mandantenstimmen

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