Die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte den Zahlungsanspruch einer Versicherungsnehmerin anerkannt, nachdem die Versicherung ursprünglich die Leistung verweigert hatte.
Eine Mandantin von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte über Jahre eine Auslands-Krankenversicherung für sich und Ihre Familie beim ADAC abgeschlossen. Ende 2017 reiste der Ehemann unserer Mandantin in die USA. Nach einem Abendessen war dieser auf dem Rückweg in seine Unterkunft. Er stürzte und verletzte sich. Daraufhin wurde er vor Ort medizinisch erstversorgt und zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Verletzungen waren zwar nicht schwer, die Kosten der Behandlung lagen aufgrund der von dem Krankenhaus abgerechneten Walk-In-Rate gleichwohl im mittleren fünfstelligen Bereich.
Unsere Mandantin informierte den ADAC umgehend telefonisch und bat um Kostenschutz. Hierzu erklärte sie, dass es zu dem Sturz gekommen sei, als ihr Ehemann nicht mehr ganz nüchtern sein Fahrrad geschoben habe. Wenige Tage später meldete sich eine Sachbearbeiterin des ADAC bei unserer Mandantin und erklärte, dass kein Versicherungsschutz bestehe, weil der Versicherte eine Straftat begangen habe. Auf Nachfrage unserer Mandantin, inwiefern sich ihr Ehemann denn strafbar gemacht habe, erklärte die Sachbearbeiterin, dass er betrunken Fahrrad gefahren sei.
„Im weiteren Gespräch wies die Sachbearbeiterin des ADAC ferner darauf hin, dass es keinen Sinn ergeben würde, Rechtsrat einzuholen, weil dies keinen Erfolg haben werde“, erklärt Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Gott sei Dank hielt sich unsere Mandantin nicht an diesen ´Rat` und bat uns um Unterstützung.“
Nach kurzer Prüfung stand fest, dass die Mandantin von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte selbstverständlich Anspruch auf den Ersatz der Krankenhauskosten hat. Rechtsanwältin Pratsch legte daher gegenüber dem ADAC ausführlich dar, dass die Ansicht der Sachbearbeiterin des ADAC rechtsirrig ist. Der ADAC reagierte promt und erklärte zeitnah, den Versicherungsfall anzuerkennen.
„Für unsere Mandantschaft ist dies natürlich eine erfreuliche Wendung. So erschüttert unsere Mandantin zu Beginn über das Verhalten der ADAC-Mitarbeiter war, so froh war sie nun über das zeitnahe Anerkenntnis des ADAC“, stellt Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., Fachanwalt für Versicherungsrecht und ebenfalls Partner bei L & P Luber Pratsch Rechtsanwäten fest. „Für uns hat sich darüber hinaus erneut gezeigt, dass eine fundierte Bearbeitung des Schadensfalls durch auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte bereits außergerichtlich und zeitnah zum Erfolg führen kann.“
Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.