Die Reiseversicherung der Allianz, die AWP P&C S.A., hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen eines vor dem Amtsgericht München geschlossenen Vergleichs 50 % der eingeklagten Forderung an einen Versicherten gezahlt, der wegen Impfunverträglichkeit seine Urlaubsreise nicht antreten konnte.
Unser Mandant hatte 2016 eine Reiseversicherung bei der Allianz-Tochter AWP P&C S.A abgeschlossen. Anfang 2018 buchte er für sich und seine Frau eine Reise nach Südamerika. Im Sommer 2018 wollte er eine Gelbfieberimpfung durchführen. Hierzu wurde ihm aber von dem behandelnden Arzt abgeraten, da unser Mandant aufgrund einer Vorerkrankung eine Impfunverträglichkeit aufwies. Unser Mandant beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Reisekrankenversicherung, der Allianz WP P&C S.A.. Diese lehnte in der Folge aber die Leistung ab, da es sich bei der Impfunverträglichkeit nicht um ein versichertes Ereignis handele.
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Amtsgericht München eingeleitet. Dieses schlug den Parteien in der mündlichen Verhandlung eine vergleichsweise Einigung vor, die die Zahlung der Versicherung in Höhe der Hälfte der Klageforderung vorsah. „Da unser Mandant keine Begutachtung durchführen wollte, war er mit der schnellen und positiven Beendigung des Verfahrens sehr zufrieden. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist. Zum anderen hat sich erneut gezeigt, dass man zeitnah zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber.