Das Amtsgericht München hat die ADAC Auslands-Krankenversicherung nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft zur Zahlung der Behandlungskosten für eine in Österreich durchgeführte Operation verurteilt.
Unser Mandant hatte seit vielen Jahren beim ADAC eine Auslandskrankenversicherung. Im Frühjahr 2020 zog er sich bei einem Aufenthalt in Österreich einen Leistenbruch zu. Dies meldete er der ADAC Auslandskrankenversicherung und vereinbarte zugleich einen Operationstermin vor Ort. Einen Tag vor der geplanten Operation erklärte die ADAC Auslandskrankenversicherung auch die Kostenübernahme und teilte dies dem Krankenhaus mit. Zu einem späteren Zeitpunkt wollte der ADAC jedoch die Kostenübernahme widerrufen, ohne dies aber ihrem Versicherungsnehmer mitzuteilen. Dieser ließ sich daraufhin im guten Glauben operieren. Umso überraschter war er, als sich der ADAC im Anschluss weigerte, die Kosten zu übernehmen.
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Amtsgericht München eingeleitet. Dieses verurteilte daraufhin die ADAC Auslandskrankenversicherung, die zuvor eine Einigung abgelehnt hatte, zur vollständigen Erstattung der Behandlungskosten. „Interessant an dem Urteil ist insbesondere, dass das Gericht die Versicherungsbedingungen in Teilen für überraschend und daher unwirksam erklärte und auf dieser Basis einen Anspruch des Versicherungsnehmers bestätigte. Wir freuen uns darüber hinaus für unseren Mandanten, dass das Amtsgericht München unserer Ansicht folgt und ihm die Kostenerstattung für seinen Krankenhausaufenthalt zugesprochen hat. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass es sich lohnen kann, wenn Versicherungsnehmer Leistungsablehnungen nicht einfach hinnehmen, sondern von Fachanwälten prüfen lassen,“ freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.