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Anhörung des Versicherungsnehmers zum Beweis eines Diebstahls in der KFZ-Kaskoversicherung ist ausreichend

Der Versicherungsnehmer kann den Beweis des Diebstahls seines KFZ alleine durch seine Anhörung gem. § 141 ZPO führen.

Das Landgericht München I als Berufungsinstanz hat mit Datum vom 5. April 2016, Az. 23 S 17285/15, festgestellt, dass der Versicherungsnehmer den Beweis des Diebstahls seines KFZ alleine durch seine Anhörung gem. § 141 ZPO führen kann. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Kaskoversicherung Leistungen aus dem Teilkaskoversicherungsvertrag abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall nicht bewiesen habe.

Das Amtsgericht gab der Teilkaskoversicherung Recht und wies die Klage ab. Auf die hiergegen eingelegte Berufung hob das Landgericht das erstinstanzliche Urteil auf und verurteilte die Teilkaskoversicherung gemäß den klägerischen Anträgen. Das Landgericht begründete dies damit, dass in der Teilkaskoversicherung keine strengen Anforderungen an den Diebstahlsbeweis bestünden, weil andernfalls der Versicherungsschutz entwertet würde. Der Versicherungsnehmer müsse lediglich nachweisen, dass das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt worden sei und zu einem späteren Zeitpunkt dort nicht mehr sei. Dieser Nachweis könne auch durch eine Anhörung des Versicherungsnehmers erbracht werden. Es sei dann Aufgabe der Versicherung, zu beweisen, dass kein Versicherungsfall bestünde oder der Versicherungsnehmer eine Täuschung begangen habe. Dieser Nachweis sei der Versicherung aber vorliegend nicht gelungen.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass die Versicherungsnehmer nicht stets darlegungs- und beweispflichtig sind. Haben diese nämlich dargelegt, dass ihr Fahrzeug gestohlen worden sei, müssen die Kaskoversicherer in der Folge darlegen und auch beweisen, dass sie nicht eintrittspflichtig seien, weil der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit verletzt habe. Dies wird oftmals nicht gelingen, sodass regelmäßig von guten Erfolgsaussichten für Versicherungsnehmer auszugehen ist.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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