OLG München: Beweislast für Leistungsfreiheit wegen freiwilliger Gesundheitsschädigung liegt bei der Unfallversicherung

Die Beweislast für die Einrede der Leistungsfreiheit wegen einer vorgeblichen freiwilligen Gesundheitsschädigung des Versicherten liegt bei der Unfallversicherung.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Datum vom 16. Februar 2016, Az. 25 U 933/13, festgestellt, dass die Beweislast für die Einrede der Leistungsfreiheit wegen einer vorgeblichen freiwilligen Gesundheitsschädigung  des Versicherten bei der Unfallversicherung liegt. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Unfallversicherung Leistungen aus der Unfallversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Versicherte in suizidaler Absicht vor einen Zug gesprungen sei und somit eine freiwillige Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 178 VVG vorliege. Das Landgericht gab der Versicherung Recht und wies die Klage ab.

Auf die hiergegen eingelegte Berufung entschied das Oberlandesgericht nun, dass die Begründung für die Klageabweisung rechtsfehlerhaft war. Denn es sei zu berücksichtigen, dass gemäß § 178 Abs. 2 Satz 2 VVG die Vermutung der Unfreiwilligkeit der Gesundheitsbeschädigung greife. Daher müsse der Versicherer darlegen und beweisen, dass die Gesundheitsschädigung von dem Versicherten freiwillig in Kauf genommen worden sei. Vorliegend sei aber nicht auszuschließen, dass der Versicherte keinen Suizid begehen wollte. Der Versicherung sei es daher nicht gelungen, den Gegenbeweis zu führen.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Gericht hat festgestellt, dass der Versicherungsnehmer zwar den Unfall und die Verletzung darlegen muss. Die Versicherung muss aber beweisen, warum sie vorgeblich nicht eintrittspflichtig sein soll. Beruft sie sich hierzu auf eine freiwillige Gesundheitsschädigung, muss sie hierzu beweisen, dass der Versicherte den Gesundheitsschaden billigend in Kauf genommen hat. Dies dürfte ihr regelmäßig nicht gelingen.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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