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Beweislast der Versicherung bei Verweis auf Risikoausschluss

Dem Versicherer obliegt die Beweislast dafür, dass ein objektiver Risikoausschlussgrund auf den Versicherungsfall zutrifft. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Urteil vom 23.06.2004 festgestellt, dass der Versicherer die Beweislast für das Eingreifen eines objektiven Risikoausschlusses trägt. Bei der Unfallversicherung ist die Invaliditätsentschädigung nämlich nicht bereits für eine Erkrankung des Versicherten zugesagt, die infolge psychischer Einwirkung entstanden ist, sofern letztere Folge eines unter die Versicherung fallenden Unfallereignisses war. „Gleichwohl muss nicht der Versicherungsnehmer die Kausalität beweisen,“ erläutert Rechtsanwalt Luber. „Vielmehr muss der Versicherer beweisen, dass und vor allem in welchem U¬mfang beispielsweise psychische Reaktionen den krankhaften Zustand der versicherten Person hervorgerufen haben.“

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Rechtsprechung. „Dem Bundesgerichtshof ist die soziale Verantwortung, die er im alltäglichen Kampf zwischen Versicherten auf der einen Seite und großen Versicherungsgesellschaften andererseits, nach unserer Einschätzung durchaus bewusst.“

Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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