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Covid-19: Rechtsgutachten von Ex-OLG-Richter bestätigt Eintrittspflicht der Betriebsschließungs-Versicherung

Der ehemalige Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München Walter Seitz bestätigt in einem Rechtsgutachten die uneingeschränkte Eintrittspflicht der Betriebsschließungs-Versicherung bei coronabedingten Betriebsschließungen.

Spiegel Online berichtet am 24.04.2020 unter der Überschrift „Die Wut der Gastronomen“ von dem Unverständnis zahlreicher Hoteliers und Gastwirte über die Weigerung mehrerer großer Versicherungen, ihre Einstandspflicht bei coronabedingten Betriebsschließungen zu erklären.

Die Betriebsschließungsversicherung bietet eigentlich eine umfassende Absicherung vor den finanziellen Folgen bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung aufgrund einer nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers. Die Versicherung er­setz­t im Scha­den­fall den Er­trags­aus­fall, wobei in der Regel die Haft­zeit auf 30 Ta­ge be­grenzt ist, so­wie wei­te­re Kos­ten, insbesondere die Lohn­kos­ten der Angestellten.

„Wie mehrere große deutsche Versicherer aber nun übereinstimmend erklärten, gilt der Versicherungsschutz nicht aufgrund von behördlichen Auflagen und Allgemeinverfügungen, die aufgrund von Covid-19 ausgesprochen wurden“ erklärt der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Statt dessen unterbreiten die Versicherungen Vergleichsangebote, die pauschal eine Zahlung i.H.v. 15 % der Anspruchssumme vorsehen.

„Wir erachten diese Vergleiche für schlicht falsch”, entgegnet die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf. „Denn es ist ja nun mal Sinn und Zweck einer Versicherung, Versicherungsschutz auch für noch nicht feststehende Versicherungsfälle zu erteilen. Aufgrund des Verweises in den meisten Versicherungsbedingungen auf das Infektionsschutzgesetz ist nach unserer Einschätzung auch keine namentliche Aufzählung des Covid-19-Virus erforderlich. Wir bewerten daher die Ablehnung der Versicherungen als untauglichen Versuch, sich ihrer Eintrittspflicht zu entziehen und gehen vielmehr von guten Erfolgsaussichten für die Betriebe aus, um Zahlungsansprüche aus der Betriebsschließungsversicherung zu erhalten.“

Diese Rechtsansicht wird gestützt durch ein Rechtsgutachten des ehemaligen Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht München, Walter Seitz, der die uneingeschränkte Eintrittspflicht der Betriebsschließungs-Versicherung bei coronabedingten Betriebsschließungen bestätigt. Wie Spiegel Online berichtet, gelangt das Gutachten sogar zu einem uneingeschränkten Anspruch der Versicherungsnehmer auf Zahlung der Versicherungssumme. Der Branchenverband Dehoga rechnet daher mit einigen hundert Zivilklagen von betroffenen Unternehmen.

Wir empfehlen daher Betroffenen, zeitnah Rechtsrat bei auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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