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ERGO Unfallversicherung erkennt Invalidität an und zahlt 10.000,00 Euro

Die ERGO Unfallversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft außergerichtlich die Invalidität einer Versicherten anerkannt und eine Invaliditätsleistung i.H.v. € 10.000,- Euro erbracht.

Die Versicherungsnehmerin verunfallte 2022 und erlitt hierbei eine pertrochantäre Femurfraktur. Ende 2022 verstarb sie. Ihre Tochter stellte daraufhin bei der ERGO einen Antrag auf Todesfallleistungen aus der Unfallversicherung. Umso schockierter war sie, als die Versicherung die Zahlung der Versicherungssumme verweigerte und dies mit einer Eingruppierung der Versicherungsnehmerin in eine Pflegestufe und damit dem Wegfall der Versicherungsfähigkeit begründete.

Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Die Tochter der Versicherungsnehmerin wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., prüfte den Sachverhalt und nahm die Korrespondenz mit der Versicherung auf. Hierbei stellte sich heraus, dass die Versicherungsnehmerin nicht an dem Sturz gestorben war, sodass der Antrag auf Invaliditätsleistungen umgestellt wurde. Zugleich begründete Rechtsanwalt Luber, dass die Einschätzung der ERGO hinsichtlich des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit falsch war.

Anerkenntnis durch die ERGO Unfallversicherung

Die ERGO Unfallversicherung nahm daraufhin erneut die Prüfung auf. Wenig später erkannte sie den Versicherungsfall an und leistete eine Zahlung von 10.000,00 Euro. „Für unsere Mandantin war dies natürlich sehr erfreulich, weil sie hierdurch ohne ein langwieriges Verfahren eine Invaliditätszahlung erhielt. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung zum Erfolg führt“, freut sich der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A..

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

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