Die ERGO Unfallversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft außergerichtlich die Invalidität einer Versicherten anerkannt und eine Invaliditätsleistung i.H.v. € 10.000,- Euro erbracht.
Die Versicherungsnehmerin verunfallte 2022 und erlitt hierbei eine pertrochantäre Femurfraktur. Ende 2022 verstarb sie. Ihre Tochter stellte daraufhin bei der ERGO einen Antrag auf Todesfallleistungen aus der Unfallversicherung. Umso schockierter war sie, als die Versicherung die Zahlung der Versicherungssumme verweigerte und dies mit einer Eingruppierung der Versicherungsnehmerin in eine Pflegestufe und damit dem Wegfall der Versicherungsfähigkeit begründete.
Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Die Tochter der Versicherungsnehmerin wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., prüfte den Sachverhalt und nahm die Korrespondenz mit der Versicherung auf. Hierbei stellte sich heraus, dass die Versicherungsnehmerin nicht an dem Sturz gestorben war, sodass der Antrag auf Invaliditätsleistungen umgestellt wurde. Zugleich begründete Rechtsanwalt Luber, dass die Einschätzung der ERGO hinsichtlich des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit falsch war.
Anerkenntnis durch die ERGO Unfallversicherung
Die ERGO Unfallversicherung nahm daraufhin erneut die Prüfung auf. Wenig später erkannte sie den Versicherungsfall an und leistete eine Zahlung von 10.000,00 Euro. „Für unsere Mandantin war dies natürlich sehr erfreulich, weil sie hierdurch ohne ein langwieriges Verfahren eine Invaliditätszahlung erhielt. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung zum Erfolg führt“, freut sich der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A..