Hausratversicherung: Versicherungsschutz für Rußschäden

Versicherungsschutz der Hausratversicherung besteht auch bei Russschäden infolge eines Anbrennens von Essen.

Das Landgericht Bielefeld hat mit Datum vom 15. Juni 2016, Az. 22 S 39/16, festgestellt, dass auch Rußschäden infolge eines Anbrennens von Essen vom Versicherungsschutz der Hausratversicherung umfasst sind. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Hausratversicherung Leistungen aus der Hausratversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies damit, dass die Rußschäden nicht vom Versicherungsschutz umfasst seien, da das Anbrennen von Essen kein Versicherungsfall darstelle.

Das Landgericht Bielefeld stellte im Laufe des Verfahrens fest, dass die Schäden versichert seien, da diese durch Rauch und Ruß zerstört worden seien. Demnach ergebe sich eine Einschränkung, dass der Ruß durch eine Feuerstelle entstanden sein müsste, bei der Auslegung der Versicherungsbedingungen nicht.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Verfahren zeigt sehr schön den Ideenreichtum von Versicherungen, wenn es darum geht, Leistungen nicht erbringen zu müssen. Erfreulich ist daher, dass das Gericht deutlich gemacht hat, dass eine versicherungsnehmerfeindliche Auslegung der Versicherungsbedingungen nicht in Betracht kommt.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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