Kammergericht Berlin bejaht Leistungspflicht der Gebäudeversicherung auch bei Überschwemmung

Das KG Berlin hat mit Urteil vom 26.07.2019 die Leistungspflicht einer Gebäudeversicherung auch für den Fall bejaht, dass es in Folge einer durch eine Sturmflut ausgelöste Überschwemmung zum Schäden am versicherten Gebäude gekommen ist.


Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 26.07.2019, Az. 6 U 139/18 klargestellt, dass die Eintrittspflicht der Sturmversicherung nicht deswegen ausgeschlossen ist, weil die Überschwemmung des versicherten Gebäudes durch eine Sturmflut ausgelöst wurde. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.


Im dortigen Verfahren hatte die beklagte Gebäudeversicherung Leistungen aus dem Gebäudeversicherungs-Vertrag abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass die Ausschlussklausel „Sturmflut“ Anwendung finde.

Das Kammergericht Berlin verurteilte die Versicherung gleichwohl zur Leistungspflicht und begründete das Urteil damit, dass es am Unmittelbarkeitskriterium fehle. Denn zu dem Schaden kam es zwar in Folge einer Sturmflut. Der Schaden selbst sei aber erst eingetreten, als ein Fluss aufgrund eines Badewanneneffekts nicht mehr bestimmungsgemäß in die Ostsee abfließen konnte und deshalb ausgeufert sei. Erst hierdurch sei das Gebäude überschwemmt worden.


Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Urteil zeigt, dass die Gerichte die Hürden für die Versicherungsnehmer niedrig anlegen. Denn das Gericht hat die Versicherungsbedingungen aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ausgelegt. Nach Ansicht des Gerichts darf dieser die Klausel so verstehen, dass ein unmittelbares Zusammenwirken von Sturmflut und Schaden notwendig sein muss.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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