Die Württembergische Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Bankangestellten einen hohen Vergleichsbetrag gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.
Unsere Mandantin, die von Beruf Bankangestellte ist, erkrankte im Jahr 2016 an einem Bandscheibenvorfall und musste ihren Beruf in der Folge aufgeben. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Württembergischen Lebensversicherung. Umso betroffener war sie, als die Württembergische Lebensversicherung nicht nur die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte, sondern den Vertrag auch noch wegen arglistiger Täuschung anfocht und dies mit der Nichtangabe von Vorerkrankungen begründete.
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte. Denn die Versicherungsnehmerin erklärte gegenüber Rechtsanwalt Luber glaubhaft, dass die im Streit stehenden Vorerkrankungen entweder nicht bestanden oder sie diese bei Antragstellung schlicht vergessen hatte. „Andererseits war das Risiko eines Prozessverlusts aber gleichwohl vorhanden, weil Gerichte regelmäßig ab einer bestimmten Anzahl von verschwiegenen Vorerkrankungen Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Versicherungsnehmer haben. Wir vereinbarten daher, das Verfahren einzuleiten, zugleich aber die Möglichkeit einer Einigung nicht unberücksichtigt zu lassen“, so Rechtsanwalt Christian Luber.
Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Konstanz eingeleitet. In der mündlichen Verhandlung gab das Gericht nach zwei Beweisaufnahmen allerdings zu bedenken, dass angesichts der Vielzahl der verschwiegenen Erkrankungen und Behandlungen durchaus eine arglistige Täuschung naheliegen könnte. Daraufhin einigten sich die Parteien auf eine Einmalzahlung in Höhe einer mehrjährigen Berufsunfähigkeitsrente. „Für unsere Mandantin stellt dieser Vergleich, auch, wenn das Maximalziel nicht erreicht wurde, einen positiven Ausgang dar. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung zu einem Erfolg führt. Es zeigt auch, dass die Leistungsablehnungen von Versicherungen regelmäßig angreifbar sind und man für die Mandantschaft ein positives Ergebnis erreichen kann“, freut sich der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., abschließend.