Die Volkswagen Autoversicherung AG wurde vom Landgericht Frankfurt (Oder) zur Kostenübernahme aus einer Kfz-Kaskoversicherung verurteilt, nachdem die Versicherung zuvor bereits einen Großteil der klägerischen Forderung anerkannt hatte.
Einem Mandanten von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft wurde Anfang 2017 sein Fahrzeug entwendet und bei einem Unfall zerstört. Unser Mandant verlangte daraufhin auf Gutachtenbasis den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts. Nachdem die Volkswagen Autoversicherung AG vorgerichtlich die Zahlung verweigerte, reichte der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft Klage gegen die Versicherung ein.
Die Volkswagen Autoversicherung AG verteidigte sich zwar erst gegen die Klageforderung, erkannte dann aber den Großteil an. „Hinsichtlich der restlichen Forderung war unser Mandant sogar bereit, sich vergleichsweise zu einigen. Dies lehnt die Gegenseite aber rundherum ab“, so Rechtsanwalt Luber. „Nun hat die Volkswagen Autoversicherung AG die Quittung für ihr kundenunfreundliches Verhalten bekommen und muss eben die gesamte Forderung unseres Mandanten bezahlen.“
Denn das Landgericht stellte im Ergebnis fest, dass die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs einschließlich Mehrwertsteuer abzüglich des Restwerts bezahlen muss. Der Versicherung sei es nämlich nicht gelungen, zu beweisen, dass unser Mandant mit dem im Gutachten benannten Restwertankäufer einen höheren Restwert tatsächlich hätte erzielen können. Auch die Umsatzsteuer sei zu ersetzen, weil der Kläger zwar das Fahrzeug nicht habe reparieren lassen, aber ein gebrauchtes Fahrzeug erworben habe.
„Für unsere Mandantschaft ist dies natürlich ein erfreuliches Ergebnis. So fassungslos unser Mandant über das Verhalten der Volkswagen Versicherung war, so froh war er nun über den – wenn auch noch nicht rechtskräftigen – Prozesserfolg“, stellt Rechtsanwalt Luber fest. „Für uns hat sich darüber hinaus erneut gezeigt, dass eine fundierte Bearbeitung des Schadensfalls durch auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte regelmäßig zum Erfolg führt.“
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.