Verspätete Übergabe der Stehlgutliste stellt keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung in der Hausratversicherung dar

Die verspätete Übergabe der Stehlgutliste stellt keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung in der Hausratversicherung dar.

Das Oberlandesgericht Celle hat mit Datum vom 11. Dezember 2014, Az. 8 U 190/14, festgestellt, dass die verspätete Übergabe der Stehlgutliste keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung in der Hausratversicherung darstellt. Hierauf weist Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Hausratversicherung Leistungen aus der Hausratversicherung gekürzt. Die Versicherung begründete dies damit, dass der Versicherungsnehmer gegen seine Obliegenheiten verstoßen habe, weil er die obligatorische Stehlgutliste der Polizei zu spät übergeben habe. Das Landgericht gab der Versicherung teilweise Recht und wies die Klage in entsprechender Höhe ab.

Auf die hiergegen eingelegte Berufung stellte das Oberlandesgericht Celle fest, dass das Urteil des Landgerichts fehlerhaft sei. Denn der Versicherungsnehmer habe zwar in der Tat die Stehlgutliste zu spät eingereicht, dies sei aber nicht grob fahrlässig gewesen. Der Versicherungsnehmer habe vielmehr aus seiner Sicht das Richtige getan. Selbst wenn dem Versicherten aber grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei, sei dies ohne Bedeutung, weil die Versicherung es unterlassen habe, ihn gemäß § 28 Absatz 4 VVG zu belehren.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass Gerichte die Versicherungsbedingungen nicht aus Sicht des Versicherers auslegen. Vielmehr erfolgt nach der Rechsprechung die Auslegung aus Sicht eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers. Dies führt in der Regel zu einer versicherungsnehmerfreundlichen Auslegung. Darüber hinaus ist stets zu prüfen, ob die Versicherung wirklich ihren Belehrungspflichten nachgekommen ist. War dies nicht der Fall, kann dem Versicherungsnehmer ein Fehlverhalten nicht vorgeworfen werden.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

München I Hamburg*I Berlin*I Köln*I Frankfurt*I Hannover*I Leipzig *I Stuttgart*I Coburg*

Wir sind für Sie da

Mit Absenden Ihrer Kontaktanfrage erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden
Aktuelle Fälle
Versicherungsrecht