München, 27.11.2020 – Christian Luber
Die Zurich Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Invaliditätszahlung in Höhe von zwei Drittel der von dem Versicherungsnehmer geltend gemachten Forderung geleistet.
Unser Mandant war im Sommer 2016 beim Baden auf den Kap Verden gestürzt. Hierbei erlitt er eine Schienbeinfraktur. Unser Mandant stellte daraufhin einen Antrag auf Leistungen bei der Unfallversicherung. Nachdem die Zurich Versicherung unseren Mandanten in der Folge gutachterlich untersuchen ließ, stellte sie zwar zuerst eine hohe Invalidität fest, verweigerte aber gleichwohl die Auszahlung und verwies ihn auf die Nachprüfung. In deren Rahmen wurde die Invalidität erheblich reduziert.
Der Betroffene bat daraufhin den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., um Unterstützung, der nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangte, dass die Leistungsreduzierung rechtsfehlerhaft sein dürfte. Da die Zurich außergerichtlich eine Zahlung verweigerte, wurde schließlich Klage beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht.
Das Gericht wies die Parteien darauf hin, dass die klägerischen Ansprüche grundsätzlich zutreffend dargelegt und begründet worden waren. Es sei davon auszugehen, dass der klägerische Anspruch realistischer als die von der Beklagten behauptete Invaliditätshöhe sei, sodass ein entsprechender Vergleich anzuraten sei. Sofern der gerichtlich zu bestellende Sachverständige die Erkrankung und die Kausalität bejahen sollte, würde der Kläger in dem Verfahren obsiegen. „Da die Zurich Insurance nach dieser Einschätzung Vergleichsbereitschaft zeigte und unsere Mandantschaft an einer schnellen Beendigung des Verfahrens interessiert war, konnte zeitnah eine im Ergebnis erfreuliche Einigung gefunden werden, die ein Obsiegen unseres Mandanten zu zwei Dritteln vorsah“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..
Die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft konnte somit erneut eine für unsere Mandantschaft sachgerechte Lösung finden.