Die Stuttgarter Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einem Mechaniker-Meister einen Vergleichsbetrag i.H.v. € 45.000,- gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.
Unser Mandant, von Beruf Mechaniker-Meister, erkrankte im Jahr 2019 an einer psychischen Störung und war zunächst arbeitsunfähig krankgeschrieben. Er beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, der Stuttgarter Lebensversicherung. Umso betroffener war er, als die Stuttgarter Lebensversicherung nicht nur die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte, sondern dies auch noch mit dem vorgeblich fehlenden Eintritt des Versicherungsfalls begründete.
Klage gegen die Stuttgarter Lebensversicherung
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht München eingeleitet.
Vergleich mit der Stuttgarter Lebensversicherung
In der mündlichen Verhandlung unterbreitete der Richter einen Vergleichsvorschlag, den die Stuttgarter Lebensversicherung zuerst ablehnte. Daraufhin wurde im Rahmen der Beweisaufnahme der Kläger und ein Zeuge angehört. Nachdem das Gericht der Versicherung klarmachte, dass nun ein Gutachten zur Berufsunfähigkeit eingeholt werden würde, einigten sich die Parteien auf eine Einmalzahlung in Höhe von € 45.000,-, was knapp 50 % des im Raum stehenden Anspruchs unseres Mandanten entsprach.
„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unseren Mandanten war es vor allem wichtig, schnell eine Einigung zu erzielen, damit er sich voll auf seine Gesundung konzentrieren kann“, freut sich Rechtsanwalt Luber, LL.M., M.A..