Die Auslandskrankenversicherung der American Express Platinum Card, die Inter Partner Assistance IPA, hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen eines vor dem Landgericht Stade geschlossenen Vergleichs 50 % der eingeklagten Forderung an einen Versicherten gezahlt, dessen Ehefrau in den USA medizinisch behandelt werden musste.
Unser Mandant hatte seit vielen Jahren die American Express Platinum Card Kreditkarte. Diese beinhaltet eine Auslandskrankenversicherung. Im Jahr 2019 buchte unser Mandant für sich und seine Frau eine Reise in die USA. Dort wurde im Rahmen einer ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus bei der Ehefrau unseres Mandanten ein Verdacht auf einen Schlaganfall diagnostiziert. Die Behandlungskosten in Höhe eines fünfstelligen Betrages machte unser Mandant bei dem Versicherer der American Express Platinum Card Kreditkarte geltend. Diese lehnte in der Folge aber die Leistung mit der Begründung ab, dass bei der Ehefrau unseres Mandanten bereits in der Vergangenheit eine entsprechende Erkrankung festgestellt worden sei und daher kein Versicherungsschutz bestünde.
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Stade eingeleitet. Dieses schlug den Parteien eine vergleichsweise Einigung vor, die die Zahlung der Versicherung in Höhe der Hälfte der Klageforderung vorsah. „Da unser Mandant keine Begutachtung durchführen wollte, war er mit der schnellen und positiven Beendigung des Verfahrens sehr zufrieden. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist. Zum anderen hat sich erneut gezeigt, dass man zeitnah zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber.