Die Nürnberger Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Verwaltungsangestellten einen hohen Vergleichsbetrag gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.
Unsere Mandantin, die von Beruf Verwaltungsansgestellte ist, erkrankte im Jahr 2016 an mehreren psychischen Störungen und war zunächst arbeitsunfähig krankgeschrieben, schließlich sogar dienstunfähig. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Nürnberger Lebensversicherung. Umso betroffener war sie, als die Nürnberger Lebensversicherung nicht nur die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte, sondern dies auch noch mit dem vorgeblich fehlenden Eintritt des Versicherungsfalls begründete.
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Pratsch, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Nürnberg eingeleitet. In der mündlichen Verhandlung machte die Richterin der Versicherung klar, dass viel für eine Berufsunfähigkeit spräche, weil die Klägerin dienstunfähig sei. Daraufhin einigten sich die Parteien auf eine Einmalzahlung in Höhe einer mehrjährigen Berufsunfähigkeitsrente bei gleichzeitiger Möglichkeit, in einigen Jahren wieder Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen. „Für unsere Mandantin stellt dieser Ausgang eine überaus erfreuliche Wendung dar. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist. Zum anderen hat sich erneut gezeigt, dass man zeitnah zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Pratsch.