Die Nürnberger Lebensversicherung AG zahlt einer an Multipler Sklerose erkrankten Versicherungsnehmerin nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor die Zahlung mehrere Jahre verweigert hatte.
Unsere Mandantin hatte im Jahr 1994 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Nürnberger Versicherung abgeschlossen. Im Jahr 1998 erkrankte unsere Mandantin an Multipler Sklerose und war seitdem berufsunfähig. Die Nürnberger Versicherung erkannte dies auch an und leistete bis 2015 die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Im Oktober 2015 stellte die Nürnberger Versicherung plötzlich die Leistungen ein, ohne unsere Mandantin hierüber zu informieren. Nach einiger Zeit bemerkte unsere Mandantin die Zahlungseinstellung und kontaktierte die Nürnberger Versicherung. Eine Erklärung für die Zahlungseinstellung erhielt die Versicherungsnehmerin aber nicht. Daher wandte sie sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Pratsch, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Zahlungseinstellung der Nürnberger Versicherung rechtsfehlerhaft war, und forderte die Nürnberger Versicherung zur Weiterzahlung auf. „Nach einigen Wochen erklärte die Nürnberger Versicherung, die ausstehenden Beträge zu zahlen und die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zukünftig wieder aufzunehmen.“
„Für unsere Mandantin ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist. Zum anderen hat sich erneut gezeigt, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., ebenfalls Partner der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.